Was Sie bei Posts in sozialen Medien beachten sollten §§
„Teilen“ war schon seit Beginn sozialem Verhaltens ein hoch geschätzter Impuls. Ob man nun Brot teilt und es den Hungrigen zum Verzehr anbietet; oder ob man als Lehrer oder Lehrerin das erarbeitete Können an seine Schüler weiter gibt und damit sein Wissen teilt, hat immer das soziale Bedürfnis des Helfens und sollte belohnt und gefördert werden. Leider hat das Teilen jedoch auch seine Schattenseiten. Zum Einen kommt nicht jede Hilfe in vollem Umfang beim Bedürftigen an, zum anderen wird nicht jede Hilfe als echte Hilfe empfunden.
Manchmal liest man einen guten Spruch zum Beispiel vom längst verstorbenen Karl Valentin, von dem man annimmt es sei „allgemeines Kulturgut“ und teilt diesen mit Freunden in den sozialen Medien. Die Aufklärung über diesen Irrtum folgt dann meist in Form einer äußerst kostspieligen Abmahnung des aktuellen Rechteinhabers mit der Verpflichtung eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu müssen, die stets eine Konventionalstrafe von mehreren tausend Euro im Wiederholungsfalle vorsieht. Hat man dann gezwungenermaßen seine Unterschrift geleistet und bezahlt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass bereits geteilte Inhalte für die man vor der Unterlassungserklärung verantwortlich war, von anderen Benutzern erneut geteilt werden.
Somit kann sich eine kleine Urheberrechtsverletzung durch Multiplikation aus der Konventionalstrafe schnell zur privaten Katastrophe ausarten. Einst hatte ich acht briefmarkengroße Vorschaubilder von Buchseiten meines Meisters, für den ich auf einer Homepage Werbung machte, für den Verkauf des Buches eingepflegt. Die Bilder lagen Jahre lang unbewegt auf dem Server bis zu dem Zeitpunkt als die Abmahnung einer großen Bildervermietungsfirma für nur ein Bild, mit Screenshot meiner Homepage, ins Haus flatterte. Mehrere tausend Euro sollten sofort an den Rechteinhaber überwiesen werden, wenn man einen teuren Rechtsstreit vermeiden wollte. Selbstverständlich nahm ich vorsichtshalber alle Bilder vom Netz. Meine Recherche ergab, dass der einstige Fotograf nach dem das Buch zum x-ten Mal verlegt und nach vielen Jahren vom Markt genommen wurde, seine Rechte an den Bilderverleih abgetreten hatte (ein sogenannter Dritter).
Nehmen wir eine der größten Plattformen wie beispielsweise Facebook, so treten Sie noch vor Beitritt als Facebook Mitglied Ihre exklusiven Bild- oder Filmrechte grundsätzlich an Facebook ab. Nur so ist es dem Betreiber möglich, nicht bei jeder Teilung eine Bild- oder Markenrechtsverletzung zu begehen und Sie als Teilenden ggf. in die Haftung nehmen zu müssen. Dennoch kann das zum Bumerang werden, wenn Sie etwas teilen, das rechtlich auf Grund von Exklusivrechten des Rechteinhabers niemals hätte geteilt werden dürfen. Doch selbst wenn Sie selbst der Rechteinhaber eines Bildes sind, kann das unangenehme und finanziell teure Folgen haben.
Verlust Ihrer Exclusivrechte
Grundsätzlich gilt für Sie als Urheber, oder Fotograf, dass Sie Ihre exklusiven Bildrechte durch das Einstellen bei Facebook und Co. verlieren! Sollten Sie ein eingestelltes Bild zum Beispiel für unser Magazin verwenden wollen, das für die Dauer der Veröffentlichung die Exklusivrechte besitzen muss, dürfen Sie dieses Bild oder diesen Film nicht mehr verwenden, da Sie die Exklusivrechte bereits an FB abgetreten haben. Konsequenzen, die Sie erwarten müssen wenn Sie es dennoch tun, könnten folgende sein. Facebook könnte eines Tages sein Kapital (Rechte an Text, Bildern, Filmen) im Interesse seiner Aktionäre an Dritte verkaufen. Diese Dritten würden damit zum neuen Rechteinhaber werden und könnten Sie für die von Ihnen noch irgendwo auftauchenden Bilder in Regress nehmen. Selbst wenn es sich um Ihr „eigentlich“ eigenes Bild handelt.
Wie kann man vermeiden seine
Bildrechte an soziale Medienplattformen zu verlieren?
Sollten Sie Bilder oder Filme teilen aber Ihre Exklusivrechte nicht verlieren wollen, ziehen sie einen Link des Bildes oder des Filmes von Ihrer eigenen Homepage-Url nach Facebook und Co. In diesem Fall erstellt Facebook ein temporäres Vorschaubild Ihres Links, welcher definitiv wieder verschwindet, sollten Sie Ihr Bild oder Ihren Film von Ihrer eigenen Seite nehmen. Durch diese Art der Verlinkung werden bisher KEINE Rechte abgetreten!
Wenn Sie Fotos für verschiedene Projekte, wie auf Ihrer Homepage, in Facebook oder anderen sozialen Medien, Veröffentlichungen über Verlage, wie beispielsweise in unserem Magazin benötigen, verwenden Sie für jede dieser Gelegenheiten ein eigenes Bild, dass Sie entsprechend kennzeichnen. Eine gute Sportkamera oder sogar neuere Smartphones macht in der Sekunde mehrere Bilder von ein und der selben Scene. Versehen Sie die entsprechenden Bilder mit Ihren Urheberrechten und posten nur solche in sozialen Medien, die Sie anderweitig nie wieder verwenden wollen!