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Gerhard E. Hermanski                         Dr. jur. Jörg-Michael Günther
                                                                                            8. Dan Hankido Hapkido,                   Juristischer Beirat der Bundesakademie
                                                                                           CEO der Bundesakademie                           koreanischer Kampfkünste
                                                                                           koreanischer Kampfkünste                  Autor und Dozent im Sport- und Strafrecht
                                                                                           Lehrtrainer für Sicherheits-,             1. Dan Hanguldo 2. Kup Hankido Hapkido
       Von Dr. Jörg-Michael Günther und GM Gerhard E. Hermanski                       Personenschutz- und Justizausbildung


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                                              onsschnelligkeit. Vom Kampfpart-      über den erkennbaren Schmerz-             Kampfkunstlehrer haben natürlich       erlitt als er mit dem
                                              ner verursachte blaue Flecke,         punkt hinausgehen und immer ein           besondere Sorgfaltspflichten, die      Kopf voran auf die Trai-
                                              Zerrungen, Schwellungen und           Anklopfen strikt beachten. Ab-            sich z.B. auch auf den ordnungs-       ningsmatte stürzte. [4] Die
                                              leichte Überdehnungen usw. kön-       sprachen zu einer Übung müssen            gemäßen Zustand von Trainings-         Selbstverteidigungsübung sollte
                                              nen durchaus einmal „normale“         eingehalten werden, ein Trainer           gegenständen wie etwa Stöcken          aufzeigen wie man sich aus ei-        hatte beim geschädigten Judo-
              TEIL                            eines intensiven Kampfkunsttrai-      hinweisen und immer den Ausbil-           ren Verschulden liegt regelmäßig       Im Gerichtsverfahren hatte der        on plötzlich die sog. „Große Au-
                                                                                    muss auf besondere Gefahren
                                                                                                                              erstrecken. Die Beweislast für de-
                                              und akzeptierte Begleitumstände
                                                                                                                                                                                                           Anfänger bei einer Demonstrati-
                                                                                                                                                                     nem Schwitzkastengriff befreit.
                                              nings sein. Es geht schließlich
                                                                                    dungsstand und die individuellen
                                                                                                                                                                     Kampfkunstschüler geschildert,
                                                                                                                                                                                                           ßensichel“ durchgeführt. Durch
                                                                                                                              beim Verletzten. In der Praxis
                                              teilweise auch um eine „Abhär-
                                                                                                                              führt oft eine nicht erfolgte oder
                                                                                                                                                                     wie ihn der Kampfkunstmeister (7. fehlende Kenntnisse des Studen-
                                                                                    Fähigkeiten der Beteiligten im
                                              tung“. Da dadurch das Wohlbefin-
                                                                                                                                                                                                           zum Unfall. Der Kampfkunstlehrer
                                              den des Verletzten nur für kurze      Blick haben. Juristisch von zen-          missverständliche Erklärung und        Dan Karate) vorgerufen und ohne       ten von Falltechniken kam es
                                                                                                                                                                     nähere Erklärung aufgefordert
                                                                                    traler Bedeutung ist der Aspekt
                                                                                                                              Trainingsanweisung dazu, dass
                                              Zeit und nicht erheblich beein-       der Einwilligung. Wer Kampfkunst          eine Übung zur Verletzung führt.       habe, den Arm um seinen Hals zu       trug vor, er habe wegen des „sta-
                                              trächtigt wird, wird die juristische  betreibt, willigt in ein immer beste-     Manchmal werden von Kampf-             legen. Dann habe der Kampf-           bilen Standes“ des Studenten ge-
                                              Geringfügigkeitsgrenze schon          hendes Verletzungsrisiko sein             kunstlehrern auch mögliche Fehl-       kunstlehrer ihn hochgeschleudert,     glaubt, dieser habe
                                              kaum erreicht. [1] Eine Haftung       und kann nicht für jede Verlet-           reaktionen eines Schülers und          was im Endergebnis zur Quer-          Judokenntnisse. Das Gericht ent-
                                              des Trainers und des Kampfpart-       zung jemanden haftbar machen.             z.B. dessen mangelnde Fitness          schnittslähmung führte. Das Ge-       schied, ihm habe der Anfänger-
       Kampfkunstlehrer haben bei der         ners scheiden dann von vorne-         Das normale Lebensrisiko bei der          und Beweglichkeit oder sein (ge-       richt urteilte mit Recht, dass der    status klar sein müssen. Der
       Technikvermittlung für ihre Schü-      herein aus. Normale                   Ausübung von Kampfsport kann              ringer) Ausbildungsstand nicht         auf Schadensersatz und Schmer-        Aspekt des Haftungsausschlus-
       ler eine hohe Verantwortung. Als       Kampfblessuren werden nach            einem niemand abnehmen. Es                hinreichend einkalkuliert. Die ju-     zensgeld verklagte Kampfkunst-        ses, wie er bei gleichgeordneten
       Trainer sollte man sich auch in ju-    dem Selbstverständnis der Betei-      gibt insoweit einen relativ großen        ristischen Grundsätze sollen an-       lehrer seine Sorgfaltspflichten       Kampfpartnern eingreifen könne,
       ristischer Sicht dieser Verantwor-     ligten beim Hapkido gelassen hin-     Haftungsfreiraum, wenn alle sich          hand von einigen Beispielsfällen       verletzt hatte. Ohne Erklärungen      komme im Verhältnis Kampf-
       tung immer bewusst sein.               genommen. Technische Fehler           an die Regeln und Fairness-               aus der Rechtsprechung erläutert       die Übung durchzuführen und           kunstlehrer-Kampfkunstschüler
       Allerdings zählen Kampfkünste          beim Ansetzen und Durchführen         grundsätze gehalten haben und             werden. Sie stammen aus ver-           Fehlreaktionen seines Schülers        nicht in Betracht [7]. Das Gericht
       nicht zu den zahlenmäßig verlet-       bestimmter Griff- und Wurftechni-     unglücklicherweise ein schwer-            wandten Zweikampfsportarten            dessen plötzliche Drehbewegung        verurteilte die den Kampfkunst-
       zungsintensiven Sportarten. Klas-      ken sind schließlich kaum ver-        wiegenderer Sportunfall beim              wie z.B. Judo, Jiu-Jitsu, Taekwon-     – nicht einzukalkulieren, führe zur   lehrer zur Haftung, da er leichtfer-
       sische Budo-Disziplinen wie            meidbar sind, so dass deren           Hapkido eintritt[2]. In der Sprache       do und Karate, da veröffentlichte      Haftung. Der Kampfkunst-Sach-         tig handelte und das
       Hapkido, Karate oder Judo sind         Vermeidung als solche nicht be-       des höchsten deutschen Zivilge-           Haftungsfälle aus dem Hapkido          verständige hatte im Prozess das      Fairnessprinzip verletzt habe.
       im Verhältnis zu Fußball, Hand-        reits zu den von den Kämpfern zu      richts: Schädiger und Geschädig-          nicht bekannt sind, was man als        Fehlen von Sicherungsmaßnah-          Dieser Fall zeigt anschaulich, wie
       ball oder Tennis statistisch eher      beachtenden Verkehrspflichten         ter setzen sich bei der                   gutes Zeichen werten kann. Die         men bemängelt, also z.B. die          wichtig eine vernünftige Kommu-
       ungefährlich. Allerdings kann es       gehören. Es können aber leider in     Kampfkunst in gleichem Maß ei-            nachfolgenden Haftungsgrundsät- Wahl der Variante des gemeinsa-              nikation zwischen Kampfkunstleh-
       natürlich bei Fallübungen, Wür-        seltenen Fällen auch schwere          nem Risiko aus, welches sich nur          ze aus anderen Budo-Bereichen          men zu-Boden-gehens mit dem           rer und Schüler ist. Im Zweifel ist
       fen, Griff-und Würgetechniken,         Sportunfälle zwischen Kampf-          zufällig beim schließlich Geschä-         sind aber juristisch ohne Ein-         Schüler. Der Kampfkunstlehrer         immer vom Kampfkunstlehrer bei
       Schlägen und Tritten, die beim         sportlern vorkommen. Unabhän-         digten realisiert. Es wäre dann           schränkung auf das Hapkido             wurde zur Schmerzensgeldzah-          Übungen mit hohem Verletzungs-
       Hapkido zum Repertoire gehören, gig von der Schwere der                      unbillig, wenn der Schädiger haf-         übertragbar.                           lung usw. verurteilt [5].             potential abzuklären, welchen
       zu Sportverletzungen kommen.           Verletzung geht die Rechtspre-        ten müsste [3]. Solche Fälle sind                                                In einem anderen Fall hatte ein       Ausbildungsstand und körperli-
       Ursachen sind oft Unachtsamkeit,       chung davon aus, dass nicht ge-       dann in der Praxis abzugrenzen            In einem tragischen Fall des OLG       Student bei einem „Kampfkunst-        chen Zustand aktuell ein Schüler
       nicht optimal ausführte Angriffs-      haftet werden muss, wenn man          von Fällen, wo eindeutig Sorg-            Köln war es so, dass bei einer         Schnuppertraining“ durch den          hat.
       und Verteidigungstechniken, nicht      sich an die sportlichen Regeln        faltspflichten durch einen Kampf-         Wurftechnik eines Karatelehrers        Kampfkunstlehrer einen Riss des
       hinreichender Ausbildungsstand         des Hapkido gehalten hat. Man         kunstlehrer verletzt wurden.              sein Schüler eine Fraktur des          vorderen Kreuzbandes und eine         Das Landgericht Karlsruhe hat
       oder mangelnde Fitness/Reakti-         darf also z.B. bei Hebeln nicht                                                 sechsten und siebten Halswirbels       Meniskusverletzung erlitten. [6] Er wiederum die Besonderheiten be-



               8 H A P K I D O - M A G A Z I N . d e 2 0 1 9 - 4                                                                                                                            H A P K I D O - M A G A Z I N . d e 2 0 1 9 - 4 9
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