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Alltag. Auch auf das  einmal kommen, denn die Ver-  Das Notwehrrecht  in Deutschland, vgl. dort § 33  dann nicht gerechtfertigt, wenn
 Problem der Zeugen-  hältnisse in einem Dojang sind  StGB - eine wichtige Regelung für  klar erkennbar ist, dass dem An-
 wahrnehmung ist hinzu-  anders als in einem dem Kampf-  in der Schweiz und  den Fall, dass man in der Sonder-  gegriffenen eine nur geringe Ver-
 weisen. Sie kann zu  sportler aufgezwungenen Kampf  in Österreich  situation als abwehrender Kampf-  letzung droht und seine
 Lasten des angegriffe-  ohne Regeln.     künstler stress- oder                  Verteidigung als Kampfkünstler,
 nen Kampfsportlers ne-                   situationsbedingt überhart re-         insbesondere wegen der Schwe-
 gativ beeinflusst sein,                  agiert. Nach Art. 16 Abs. 1 StGB       re der zur Abwehr nötigen Beein-
 weil dieser vielleicht  Literaturempfehlungen  Schweiz  mildert das Gericht die Strafe,  trächtigung des Angreifers, nicht
 Techniken angewendet  In der Schweiz sind die Grundsät-  wenn die Notwehrgrenzen über-  angemessen ist. Zu Notwehrüber-
 hat bzw. anwenden  Ralph Kühn, Sportstrafrecht und  ze für die Notwehr ähnlich wie in  schritten wurden. Von besonderer  schreitung heißt es aber wieder-
 musste, die für Laien  Notwehr unter besonderer Be-  Deutschland. In Art. 15 StGB  Bedeutung ist Art. 16 Abs. 2  um in § 3 Abs. 2 StGB:
 nach großer Gewalt aus-  rücksichtigung der Fahrlässig-  (Schweiz) heißt es: „Wird jemand  StGB:  „Wer das gerechtfertigte Maß der
 Bei allem muss  sehen. Im Zweifelsfall  keitsstrafbarkeit im Sport und  ohne Recht angegriffen oder un-  „Überschreitet der Abwehrende  Verteidigung überschreitet oder
 auch zu Gunsten von angegriffe-  muss sich das Gericht durch ei-  durch Kampfsport erworbener  mittelbar mit einem Angriff be-  die Grenzen der Notwehr in ent-  sich einer offensichtlich
 nen Kampfsportlern berücksich-  nen Sachverständigen für Budos-  Sonderfertigkeiten, Aachen 2001  droht, so ist der Angegriffene und  schuldbare Aufregung oder Be-  unangemessenen Verteidigung
 tigt werden, dass die  port beraten lassen. Allgemein  Jörg-Michael Günther Die  jeder andere berechtigt, den An-  stürzung über den Angriff, so  (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies
 Notwehrsituation für jeden Ange-  kann angeraten werden, als An-  Rechtsprechung zu asiatischen  griff in einer den Umständen an-  handelt er nicht schuldhaft.“  lediglich aus Bestürzung, Furcht
 griffenen eine enorme Stresssitu-  gegriffener laut nach der Polizei  Kampfkunstsportarten – von der  gemessenen Weise abzuwehren.“  oder Schrecken geschieht, nur
 ation mit Adrenalinausstoß  zu rufen, damit für Zeugen der  Haftung bis Notwehr, Sport und  Wenn also ein Kampfkünstler an-  Diese Vorschrift sollte man immer  strafbar, wenn die Überschreitung
 darstellt. Die Frage des milderen  Kampfhandlung die Opferrolle  Recht 2008, 57  griffen wird, wird von ihm eine  im Auge haben und im Zweifel  auf Fahrlässigkeit beruht und die
 Mittels darf nicht nur abstrakt auf  klar ist.  verhältnismäßige Abwehr ver-  Aspekte einer eigenen Strafbar-  fahrlässige Handlung mit Strafe
 der Basis von Kampfkunstlehrbü-  Original Gesetzestext  langt. Die Verhältnismäßigkeit  keit zurückstellen, wenn es darum  bedroht ist.“
 chern von Gerichten bewertet  Gegenüber Jugendlichen oder  wird hier - stärker als im deut-  geht, sich in einer unverschulde-
 werden. Immer öfter sind Angrei-  schuldunfähigen Angreifern (z.B.  Strafgesetzbuch (StGB)  schen Recht- ausdrücklich beson-  ten, gefährlichen Situation effektiv  Wie in Deutschland und der
 fer durch Drogen oder Alkohol be-  stark Betrunkenen) kann es im  ders hervorgehoben. Hierin ist  zu schützen. Der Gesetzgeber  Schweiz scheidet demnach eine
 sonders unempfindlich gegenüber Einzelfall geboten sein, auf eine  § 32 Notwehr  aber in der Praxis keine entschei-  hat auch in der Schweiz zu erken-  Bestrafung der Notwehrüber-
 Schmerzen, so dass nur härtere  Abwehr zu verzichten oder sich  dende Verschärfung der Notwehr-  nen gegeben, dass er für die  schreitung aus, wenn sie auf As-
 Techniken des sich verteidigen-  äußerst zurückhaltend zu verteidi- (1) Wer eine Tat begeht, die durch  anforderungen im Verhältnis zum  emotionale Sondersituation gro-  pekten wie „Bestürzung, Furcht
 den Kampfsportlers Erfolg ver-  gen. Allerdings ist eine Alkoholi-  Notwehr geboten ist, handelt  deutschen Recht zu sehen.  ßes Verständnis hat. Die vom Tä-  oder Schrecken“ beruht. Aller-
 sprechen. Auch der Typus des  sierung eines Angreifers  nicht rechtswidrig.  Schon nach allgemeinen Rechts-  ter beim anvisierten Opfer  dings gibt es in Österreich die
 psychisch vorbelasteten Täters  unterhalb der Schwelle vermin-  (2) Notwehr ist die Verteidigung,  grundsätzen bedarf es immer ei-  entstandene „Aufregung“ und  Einschränkung, dass sich der
 kommt auf der Straße immer häu-  derter Schuldfähigkeit kein Anlass  die erforderlich ist, um einen ge-  ner gewissen  „Bestürzung“ – die Begriffe treffen  Strafausschluss nur auf die vor-
 figer. Außerdem überrascht der  für eine Notwehreinschränkung.  genwärtigen rechtswidrigen An-  Verhältnismäßigkeit, wobei nach  es ganz hervorragend – können  sätzlicher Begehung einer Tat be-
 Täter in der Regel mit seinem An-  Auch bagatellhafte Angriffe be-  griff von sich oder einem anderen  beiden Rechtssystemen zur si-  den sogenannten Notwehrexzess  zieht. Eine Bestrafung wegen
 griff das Opfer, welches in Millise-  rechtigen in der Regel nicht zu  abzuwenden.  cheren Abwehr eines gefährlichen  entschuldigen. Eine Bestrafung  fahrlässiger Begehung ist mög-
 kunden Abwehr-und  massiven Verteidigungshandlun-  Angriffs durchaus mit Härte re-  eines „Opfers“, das sich zu heftig  lich, wenn eine fahrlässige Bege-
 Kontertechniken anwenden muss. gen. Bei allem sind immer die ge-  § 33  agiert werden darf (und sollte).  gewehrt hat, scheidet also aus,  hung des Delikts mit Strafe
 Hierbei wird es im ungewohnten  samte Kampflage und die  Überschreitung der Notwehr  Man muss aber beachten, dass  wenn ein Gericht die psychische  bedroht ist und man dem sich
 Ernstfall schwierig sein, eingeüb-  Entwicklung der Auseinanderset-  Überschreitet der Täter die Gren-  die betroffenen Rechtsgüter ob-  Ausnahmesituation des Abweh-  Wehrenden trotz seiner Gemüts-
 te Kampfsporttechniken zu dosie-  zung einschließlich der Art, des  zen der Notwehr aus Verwirrung,  jektiv nicht in einem krassen  renden nachvollziehen kann. Die  verfassung vorwerfen kann, er
 ren oder jahrelang eingeübten  Maßes und der Stärke des An-  Furcht oder Schrecken, so wird er  Missverhältnis zueinander ste-  Strafloserklärung hat die Wirkung  habe die Notwendigkeit oder An-
 Schlag-oder Trittkombinationen  griffs und der Verteidigungsmög-  nicht bestraft.  hen. Andererseits dürfen auch in  eines Freispruchs.  gemessenheit der Verteidigungs-
 nicht vollständig auszuführen  lichkeiten zu betrachten (BGH,  der Schweiz naturgemäß an die  handlung verkannt. Insofern ist
 bzw. an bestimmter Stelle zur  Entsch. v. 13.9.2017, 2 StR  Bürgerliches Gesetz-  Fähigkeiten eines unvermittelt An-  das Notwehrrecht in Österreich
 Schonung des Gewalttäters abzu- 188/17; BGH, NStZ-RR 1999,  gegriffenen, die Situation abzuwä-  Österreich  etwas eingeschränkter. Wenn ein
 brechen. Bei allem ist auch daran  264).  buch (BGB)  gen, nicht zu hohe Anforderungen  In Österreich ist die Notwehr in §  Gericht aber die psychische Aus-
 zu erinnern, dass es um Situatio-  gestellt werden.  3 Abs. 1 StGB (Österreich) gere-  nahmesituation eines Angegriffe-
 nen mit Angreifern geht, die sich  Entscheidend ist die Erforderlich-  § 227 Notwehr  gelt. Hiernach ist es erlaubt, sich  nen und seine dadurch
 an keine Regeln halten und wo  keit der Verteidigungshandlung.  (1) Eine durch Notwehr gebotene  Auf der anderen Seite macht das  in einer Art und Weise zu verteidi-  mitverursachte Überreaktion
 jederzeit mit unfairen und ggf. le-  Ungewollte Auswirkungen sind  Handlung ist nicht widerrechtlich.  Schweizer Recht zu Gunsten An-  gen, „die notwendig ist, um einen  nachvollziehen kann, wirkt sich
 bensgefährlichen Attacken (Tritte  durch die Notwehr gedeckt, wenn  (2) Notwehr ist diejenige Verteidi-  gegriffener schon im Gesetz deut-  gegenwärtigen oder unmittelbar  dies in der Praxis nicht wirklich für
 gegen den Kopf des am Boden  diese rückblickend im Ergebnis  gung, welche erforderlich ist, um  lich, dass ein „Abwehrender“ nicht  drohenden rechtswidrigen Angriff  Betroffene nachteilig aus. In dem
 liegenden Opfers)) und Waffen  nicht zur Angriffsabwehr notwen-  einen gegenwärtigen rechtswidri-  die Durchführung des Angriffs erst auf Leben, Gesundheit, körperli-  Fall liegt nämlich auch keine
 gerechnet werden muss. Es ist  dig gewesen wären (Beispiel: AG  gen Angriff von sich oder einem  abwarten muss, bis er sich weh-  che Unversehrtheit, sexuelle Inte-  Fahrlässigkeitstat vor.
 deshalb die Pflicht des Strafrich-  Köln, MDR 1985,1047 – Faust-  anderen abzuwenden.  ren darf. Schon das unmittelbare  grität und Selbstbestimmung,
 ters, keine unrealistischen und  schlag in Notwehr, der Verlust ei-  Bedrohen mit einem Angriff reicht  Freiheit oder Vermögen von sich  Zum Literaturverzeichnis:
 unangemessenen Anforderungen  nes Auges zur Folge hatte).  aus. Dies ist eine gute gesetzli-  oder einem anderen abzuwehren
 an Kampfsportler und Kampf-  Sofern ein Kampfsportler im Sin-  che Regelung, denn es ist einem  von sich oder einem anderen ab-  Jörg-Michael Günther Der Fall
 künstler in Notwehrsituationen zu  ne des § 33 StGB die Grenzen  potentiellen Opfer nicht zumutbar,  zuwehren.“ Auch diese Rechtsla-  Max und Moritz, Köln 2019, S.
 stellen. Wettkämpfe in einem Do-  der Notwehr „aus Verwirrung,  z.B. erst einen heftigen Faust-  ge befindet sich in sehr  142 ff.
 jang (Trainingsraum) sind etwas  Furcht oder Schrecken“ über-  schlag hinnehmen zu müssen,  weitgehender Übereinstimmung  Stefan Trechsel, Peter Noll, Mark
 völlig anderes als dem seriösen  schreitet (Notwehrexzeß), wird er  um dann erst gerechtfertigt weite-  mit dem Notwehrrecht in Deutsch- Pieth: Schweizerisches Strafrecht
 Kampfsportler unvermittelt aufge-  nicht bestraft. Hierzu kann es  re Schläge abwehren zu können.  land und der Schweiz. Die Not-  Allgemeiner Teil I. 7. Auflage.
 zwungene Kampfsituationen im  beim „Straßenkampf“ durchaus  Auch in der Schweiz gibt es – wie  wehrhandlung ist insoweit nur  Zürich/Basel/Genf 2017


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