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Alltag. Auch auf das        einmal kommen, denn die Ver-              Das Notwehrrecht                      in Deutschland, vgl. dort § 33         dann nicht gerechtfertigt, wenn
                                                     Problem der Zeugen-         hältnisse in einem Dojang sind                                                  StGB - eine wichtige Regelung für      klar erkennbar ist, dass dem An-
                                                    wahrnehmung ist hinzu-       anders als in einem dem Kampf-            in der Schweiz und                    den Fall, dass man in der Sonder-      gegriffenen eine nur geringe Ver-
                                                    weisen. Sie kann zu          sportler aufgezwungenen Kampf             in Österreich                         situation als abwehrender Kampf-       letzung droht und seine
                                                    Lasten des angegriffe-       ohne Regeln.                                                                    künstler stress- oder                  Verteidigung als Kampfkünstler,
                                                    nen Kampfsportlers ne-                                                                                       situationsbedingt überhart re-         insbesondere wegen der Schwe-
                                                    gativ beeinflusst sein,                                                                                      agiert. Nach Art. 16 Abs. 1 StGB       re der zur Abwehr nötigen Beein-
                                                   weil dieser vielleicht        Literaturempfehlungen                     Schweiz                               mildert das Gericht die Strafe,        trächtigung des Angreifers, nicht
                                                   Techniken angewendet                                                    In der Schweiz sind die Grundsät-     wenn die Notwehrgrenzen über-          angemessen ist. Zu Notwehrüber-
                                                   hat bzw. anwenden             Ralph Kühn, Sportstrafrecht und           ze für die Notwehr ähnlich wie in     schritten wurden. Von besonderer       schreitung heißt es aber wieder-
                                                   musste, die für Laien         Notwehr unter besonderer Be-              Deutschland. In Art. 15 StGB          Bedeutung ist Art. 16 Abs. 2           um in § 3 Abs. 2 StGB:
                                                   nach großer Gewalt aus-       rücksichtigung der Fahrlässig-            (Schweiz) heißt es: „Wird jemand      StGB:                                  „Wer das gerechtfertigte Maß der
    Bei allem muss                                sehen. Im Zweifelsfall         keitsstrafbarkeit im Sport und            ohne Recht angegriffen oder un-       „Überschreitet der Abwehrende          Verteidigung überschreitet oder
    auch zu Gunsten von angegriffe-       muss sich das Gericht durch ei-        durch Kampfsport erworbener               mittelbar mit einem Angriff be-       die Grenzen der Notwehr in ent-        sich einer offensichtlich
    nen Kampfsportlern berücksich-        nen Sachverständigen für Budos-        Sonderfertigkeiten, Aachen 2001           droht, so ist der Angegriffene und    schuldbare Aufregung oder Be-          unangemessenen Verteidigung
    tigt werden, dass die                 port beraten lassen. Allgemein         Jörg-Michael Günther Die                  jeder andere berechtigt, den An-      stürzung über den Angriff, so          (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies
    Notwehrsituation für jeden Ange-      kann angeraten werden, als An-         Rechtsprechung zu asiatischen             griff in einer den Umständen an-      handelt er nicht schuldhaft.“          lediglich aus Bestürzung, Furcht
    griffenen eine enorme Stresssitu-     gegriffener laut nach der Polizei      Kampfkunstsportarten – von der            gemessenen Weise abzuwehren.“                                                oder Schrecken geschieht, nur
    ation mit Adrenalinausstoß            zu rufen, damit für Zeugen der         Haftung bis Notwehr, Sport und            Wenn also ein Kampfkünstler an-       Diese Vorschrift sollte man immer      strafbar, wenn die Überschreitung
    darstellt. Die Frage des milderen     Kampfhandlung die Opferrolle           Recht 2008, 57                            griffen wird, wird von ihm eine       im Auge haben und im Zweifel           auf Fahrlässigkeit beruht und die
    Mittels darf nicht nur abstrakt auf   klar ist.                                                                        verhältnismäßige Abwehr ver-          Aspekte einer eigenen Strafbar-        fahrlässige Handlung mit Strafe
    der Basis von Kampfkunstlehrbü-                                              Original Gesetzestext                     langt. Die Verhältnismäßigkeit        keit zurückstellen, wenn es darum      bedroht ist.“
    chern von Gerichten bewertet          Gegenüber Jugendlichen oder                                                      wird hier - stärker als im deut-      geht, sich in einer unverschulde-
    werden. Immer öfter sind Angrei-      schuldunfähigen Angreifern (z.B.       Strafgesetzbuch (StGB)                    schen Recht- ausdrücklich beson-      ten, gefährlichen Situation effektiv   Wie in Deutschland und der
    fer durch Drogen oder Alkohol be-     stark Betrunkenen) kann es im                                                    ders hervorgehoben. Hierin ist        zu schützen. Der Gesetzgeber           Schweiz scheidet demnach eine
    sonders unempfindlich gegenüber Einzelfall geboten sein, auf eine            § 32 Notwehr                              aber in der Praxis keine entschei-    hat auch in der Schweiz zu erken-      Bestrafung der Notwehrüber-
    Schmerzen, so dass nur härtere        Abwehr zu verzichten oder sich                                                   dende Verschärfung der Notwehr-       nen gegeben, dass er für die           schreitung aus, wenn sie auf As-
    Techniken des sich verteidigen-       äußerst zurückhaltend zu verteidi- (1) Wer eine Tat begeht, die durch            anforderungen im Verhältnis zum       emotionale Sondersituation gro-        pekten wie „Bestürzung, Furcht
    den Kampfsportlers Erfolg ver-        gen. Allerdings ist eine Alkoholi-     Notwehr geboten ist, handelt              deutschen Recht zu sehen.             ßes Verständnis hat. Die vom Tä-       oder Schrecken“ beruht. Aller-
    sprechen. Auch der Typus des          sierung eines Angreifers               nicht rechtswidrig.                       Schon nach allgemeinen Rechts-        ter beim anvisierten Opfer             dings gibt es in Österreich die
    psychisch vorbelasteten Täters        unterhalb der Schwelle vermin-         (2) Notwehr ist die Verteidigung,         grundsätzen bedarf es immer ei-       entstandene „Aufregung“ und            Einschränkung, dass sich der
    kommt auf der Straße immer häu-       derter Schuldfähigkeit kein Anlass     die erforderlich ist, um einen ge-        ner gewissen                          „Bestürzung“ – die Begriffe treffen    Strafausschluss nur auf die vor-
    figer. Außerdem überrascht der        für eine Notwehreinschränkung.         genwärtigen rechtswidrigen An-            Verhältnismäßigkeit, wobei nach       es ganz hervorragend – können          sätzlicher Begehung einer Tat be-
    Täter in der Regel mit seinem An-     Auch bagatellhafte Angriffe be-        griff von sich oder einem anderen         beiden Rechtssystemen zur si-         den sogenannten Notwehrexzess          zieht. Eine Bestrafung wegen
    griff das Opfer, welches in Millise-  rechtigen in der Regel nicht zu        abzuwenden.                               cheren Abwehr eines gefährlichen      entschuldigen. Eine Bestrafung         fahrlässiger Begehung ist mög-
    kunden Abwehr-und                     massiven Verteidigungshandlun-                                                   Angriffs durchaus mit Härte re-       eines „Opfers“, das sich zu heftig     lich, wenn eine fahrlässige Bege-
    Kontertechniken anwenden muss. gen. Bei allem sind immer die ge-             § 33                                      agiert werden darf (und sollte).      gewehrt hat, scheidet also aus,        hung des Delikts mit Strafe
    Hierbei wird es im ungewohnten        samte Kampflage und die                Überschreitung der Notwehr                Man muss aber beachten, dass          wenn ein Gericht die psychische        bedroht ist und man dem sich
    Ernstfall schwierig sein, eingeüb-    Entwicklung der Auseinanderset-        Überschreitet der Täter die Gren-         die betroffenen Rechtsgüter ob-       Ausnahmesituation des Abweh-           Wehrenden trotz seiner Gemüts-
    te Kampfsporttechniken zu dosie-      zung einschließlich der Art, des       zen der Notwehr aus Verwirrung,           jektiv nicht in einem krassen         renden nachvollziehen kann. Die        verfassung vorwerfen kann, er
    ren oder jahrelang eingeübten         Maßes und der Stärke des An-           Furcht oder Schrecken, so wird er         Missverhältnis zueinander ste-        Strafloserklärung hat die Wirkung      habe die Notwendigkeit oder An-
    Schlag-oder Trittkombinationen        griffs und der Verteidigungsmög-       nicht bestraft.                           hen. Andererseits dürfen auch in      eines Freispruchs.                     gemessenheit der Verteidigungs-
    nicht vollständig auszuführen         lichkeiten zu betrachten (BGH,                                                   der Schweiz naturgemäß an die                                                handlung verkannt. Insofern ist
    bzw. an bestimmter Stelle zur         Entsch. v. 13.9.2017, 2 StR            Bürgerliches Gesetz-                      Fähigkeiten eines unvermittelt An-                                           das Notwehrrecht in Österreich
    Schonung des Gewalttäters abzu- 188/17; BGH, NStZ-RR 1999,                                                             gegriffenen, die Situation abzuwä-    Österreich                             etwas eingeschränkter. Wenn ein
    brechen. Bei allem ist auch daran     264).                                  buch (BGB)                                gen, nicht zu hohe Anforderungen      In Österreich ist die Notwehr in §     Gericht aber die psychische Aus-
    zu erinnern, dass es um Situatio-                                                                                      gestellt werden.                      3 Abs. 1 StGB (Österreich) gere-       nahmesituation eines Angegriffe-
    nen mit Angreifern geht, die sich     Entscheidend ist die Erforderlich-     § 227 Notwehr                                                                   gelt. Hiernach ist es erlaubt, sich    nen und seine dadurch
    an keine Regeln halten und wo         keit der Verteidigungshandlung.        (1) Eine durch Notwehr gebotene           Auf der anderen Seite macht das       in einer Art und Weise zu verteidi-    mitverursachte Überreaktion
    jederzeit mit unfairen und ggf. le-   Ungewollte Auswirkungen sind           Handlung ist nicht widerrechtlich.        Schweizer Recht zu Gunsten An-        gen, „die notwendig ist, um einen      nachvollziehen kann, wirkt sich
    bensgefährlichen Attacken (Tritte     durch die Notwehr gedeckt, wenn        (2) Notwehr ist diejenige Verteidi-       gegriffener schon im Gesetz deut-     gegenwärtigen oder unmittelbar         dies in der Praxis nicht wirklich für
    gegen den Kopf des am Boden           diese rückblickend im Ergebnis         gung, welche erforderlich ist, um         lich, dass ein „Abwehrender“ nicht    drohenden rechtswidrigen Angriff       Betroffene nachteilig aus. In dem
    liegenden Opfers)) und Waffen         nicht zur Angriffsabwehr notwen-       einen gegenwärtigen rechtswidri-          die Durchführung des Angriffs erst auf Leben, Gesundheit, körperli-          Fall liegt nämlich auch keine
    gerechnet werden muss. Es ist         dig gewesen wären (Beispiel: AG        gen Angriff von sich oder einem           abwarten muss, bis er sich weh-       che Unversehrtheit, sexuelle Inte-     Fahrlässigkeitstat vor.
    deshalb die Pflicht des Strafrich-    Köln, MDR 1985,1047 – Faust-           anderen abzuwenden.                       ren darf. Schon das unmittelbare      grität und Selbstbestimmung,
    ters, keine unrealistischen und       schlag in Notwehr, der Verlust ei-                                               Bedrohen mit einem Angriff reicht     Freiheit oder Vermögen von sich        Zum Literaturverzeichnis:
    unangemessenen Anforderungen          nes Auges zur Folge hatte).                                                      aus. Dies ist eine gute gesetzli-     oder einem anderen abzuwehren
    an Kampfsportler und Kampf-           Sofern ein Kampfsportler im Sin-                                                 che Regelung, denn es ist einem       von sich oder einem anderen ab-        Jörg-Michael Günther Der Fall
    künstler in Notwehrsituationen zu     ne des § 33 StGB die Grenzen                                                     potentiellen Opfer nicht zumutbar,    zuwehren.“ Auch diese Rechtsla-        Max und Moritz, Köln 2019, S.
    stellen. Wettkämpfe in einem Do-      der Notwehr „aus Verwirrung,                                                     z.B. erst einen heftigen Faust-       ge befindet sich in sehr               142 ff.
    jang (Trainingsraum) sind etwas       Furcht oder Schrecken“ über-                                                     schlag hinnehmen zu müssen,           weitgehender Übereinstimmung           Stefan Trechsel, Peter Noll, Mark
    völlig anderes als dem seriösen       schreitet (Notwehrexzeß), wird er                                                um dann erst gerechtfertigt weite-    mit dem Notwehrrecht in Deutsch- Pieth: Schweizerisches Strafrecht
    Kampfsportler unvermittelt aufge-     nicht bestraft. Hierzu kann es                                                   re Schläge abwehren zu können.        land und der Schweiz. Die Not-         Allgemeiner Teil I. 7. Auflage.
    zwungene Kampfsituationen im          beim „Straßenkampf“ durchaus                                                     Auch in der Schweiz gibt es – wie     wehrhandlung ist insoweit nur          Zürich/Basel/Genf 2017


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